Kosten: Warum guter Rat nicht teuer ist

Im Zweifelsfall ist es immer besser, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, als sich im Nachhinein über einen vermeidbaren Schaden zu ärgern. Ein guter anwaltlicher Rat kann Sie vor Fehlentscheidungen und den oft daraus resultierenden hohen Kosten schützen.

Meine Tätigkeit rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das ist transparent und für jeden nachvollziehbar.

Honorar

Generell wird beim Honorar unterschieden zwischen:

  • einer Erstberatung
  • außergerichtlichen Kosten
  • gerichtlich veranlassten Kosten

Im RVG ist beispielsweise geregelt, dass die Kosten einer Erstberatung den Betrag von 190 Euro (netto) nicht übersteigen dürfen. Bei einer lediglich kurzen Beratung zu einem wenig komplexen Sachverhalt kann die Gebühr selbstverständlich auch unter diesem Betrag liegen.

Nicht selten lässt sich ein rechtliches Problem schon in der Erstberatung lösen, so dass ein weiteres anwaltliches Tätigwerden nicht erforderlich ist, folglich also auch keine weiteren Kosten entstehen.

Verfügen Sie nicht über eigenes oder lediglich über ein geringes Einkommen, können Sie möglicherweise Beratungshilfe (für meine außergerichtliche Tätigkeit) bzw. Verfahrenskostenhilfe (für meine gerichtliche Tätigkeit) in Anspruch nehmen.

Im Zivilrecht richten sich die Kosten für eine rechtsanwaltliche Vertretung nach dem Streitwert der Angelegenheit und der Art der anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung). In Ausnahmefällen schließe ich auch Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen ab, z. B bei der Errichtung von Testamenten, damit ich nicht nach dem Wert des Nachlasses abrechnen muss, was für Sie wesentlich kostenintensiver wäre.

Sind Sie rechtschutzversichert, kläre ich kostenfrei für Sie, ob in Ihrem Fall ein Versicherungsschutz besteht.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit haben, sprechen Sie mich gerne an.