Mediation: Ein gute Form der außergerichtlichen Konfliktlösung.

Keine Angst, Mediation ist keine Therapie, sondern eine neue Form der Konfliktbeilegung. In der Mediation versuchen die Parteien selbständig und eigenverantwortlich unter meiner Vermittlung als neutralem Dritten ihren Konflikt zu einer für alle tragbaren Lösung zu führen. Damit ersparen Sie sich im Idealfall teure Gerichtsverfahren und stehen hinter dem Ergebnis der Mediation, welches von Ihnen mitentwickelt wurde.

Ich übe meinen Beruf als Rechtsanwältin seit nunmehr 27 Jahren mit Passion aus, weil es mir Freude macht, Probleme zu lösen und mich tagtäglich neuen Herausforderungen zu stellen. Allerdings kommt man hier gelegentlich auch an die Grenzen der Juristerei, insbesondere dann, wenn man feststellen muss, dass weder die eine noch die andere Partei mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden ist oder schlimmer noch der Konflikt zwischen den streitenden Parteien durch die Entscheidung des Gerichts noch verstärkt wird.

Auch die Situation bei Vergleichsverhandlungen vor Gericht ist oftmals unbefriedigend, erinnert sie doch manchmal an einen arabischen Basar.

Dies war der Grund, weshalb ich bei allen zunächst gehegten Zweifeln gegenüber der Mediation ein Zusatzstudium an der Universität Hagen begonnen habe, welches ich im Herbst 2011 erfolgreich bestanden habe. Mein Zeugnis mit der Benotung können Sie auf der Seite „über mich“ einsehen.

Karin Matzak

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Karin Matzak

Vorteile von Mediationsverfahren

Während dieser Ausbildung konnte ich feststellen, dass sich bestimmte Angelegenheiten besonders für eine Mediation eignen. Gerade bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann mit einem Mediationsverfahren ein kosten- und zeitintensives gerichtliches Klageverfahren umgangen werden.

Auch Familiensachen eignen sich dazu, warum sonst hat der Gesetzgeber schon die Vorschrift des §§ 135 und 156 FamFG eingeführt, wonach er in Familiensachen auf die Möglichkeit der Mediation als Form der außergerichtlichen Streitbeilegung verweist.

Gerade wenn aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, ist es für alle Beteiligten wünschenswert, dass die Beteiligten eine Lösung erarbeiten, mit der es ihnen im Interesse der Kinder möglich ist, auch in  Zukunft miteinander zu kommunizieren.