Scheidungsrecht und Familienrecht: Vollumfänglich vertreten, ob beim Ehevertrag oder im Trennungsfall.

Seit Anbeginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 1994 bearbeite ich schwerpunktmäßig Scheidungs- und Familienrecht. Als überzeugte Einzelanwältin gewährleiste ich, dass Sie von Anbeginn der Trennung bis zur Ehescheidung ausschließlich von mir betreut werden. Diese damit  ermöglichte vertrauensvolle Zusammenarbeit stellt die Basis für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten dar. Meine Tätigkeit in Scheidungs- und Familiensachen zeichnet sich durch Ihre individuelle Situation aus.

Alle Beratungsgespräche in Scheidungs- und Familiensachen werden so gelegt, dass ich ausreichend Zeit für Ihre Probleme habe. Auch ist es mir wichtig, Ihnen die Rechtslage so zu erläutern, dass Sie diese verstehen und sich nicht von Dritten möglicherweise verunsichern lassen. Keine Trennung ist mit der anderen zu vergleichen, es sind andere Menschen, andere Bedürfnisse und andere Lebensumstände betroffen.

Auch warne ich vor Rechtsausführungen im Internet. Diese sind meist aus dem Zusammenhang gerissen, falsch, oder betreffen einen völlig anderen Sachverhalt.

Das Familienrecht wurde in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung und dem Gesetzgeber dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, der nach der Ehescheidung gilt, wurde durch die Reform des nachehelichen Unterhaltsrechts gestärkt.

Hier sehe ich es als meine Aufgabe an, Sie vollumfänglich über die Neuerungen zu beraten und Sie auch über das bestehende Prozessrisiko aufzuklären.

Karin Matzak

Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Matzak

Unterhalt & Kinder im Familienrecht

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Häufig erfolgt die erste Beratung noch vor einer Trennung der Eheleute. Dann berate ich Sie über sämtliche Problembereiche, die im Falle einer Trennung betroffen sind, also z.B. Fragen des Unterhalts der Ehefrau oder des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder, der Hausratsteilung, der Wohnungszuweisung, der Umgangskontakte zwischen dem nichtbetreuendem Elternteil und dem Kind.

Sobald dann die Trennung tatsächlich erfolgt ist, besteht meine Tätigkeit im Geltendmachen von Unterhalt oder gleichermaßen der Abwehr von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangsrechts, des Kindesunterhalts und der Auseinandersetzung des Hausrats und der Wohnungszuweisung, sowie auch der Regelung gemeinsamer Verbindlichkeiten. Dabei versuche ich zunächst immer eine tragfähige außergerichtliche Einigung herzustellen, um Sie vor einem kostenintensiven und oft auch nervenaufreibenden Gerichtsverfahren zu bewahren. Sind die Fronten allerdings bereits zu verhärtet, ist dies leider nicht immer möglich.

Scheidet nach Ablauf des Trennungsjahres eine Versöhnung der Eheleute aus, und stellt einer der Eheleute den Antrag auf Ehescheidung, vertrete ich Sie im Scheidungsverfahren mit den für Sie relevanten Folgesachen, wie z.B. Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterlicher Sorge, Umgangsrecht. Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, erfolgt von Amts wegen, es sei denn, Sie haben ihn durch einen Ehevertrag schon vorher ausgeschlossen.

Gütliche Vereinbarung

Auch im Scheidungsverfahren ist es prinzipiell mein Bestreben, eine gütliche Vereinbarung, in Form von Scheidungsfolgenvereinbarungen  zu schaffen.

Gerade in Zugewinnausgleichsverfahren können hier kostenintensive Gutachten vermieden werden, wenn beide Eheleute an einer außergerichtlichen Lösung der Folgesachen interessiert sind.

Kommt eine solche Vereinbarung zwischen den Eheleuten nicht in Betracht, mache ich die Folgesache für Sie entweder rechtshängig oder vertrete Sie in den jeweiligen Folgesachen bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Ehevertrag erstellen

Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne, wenn Sie beabsichtigen, einen Ehevertrag abzuschließen, z.B. weil Sie erst heiraten wollen oder weil sich während der bestehenden Ehe die Notwendigkeit einer ehevertraglichen Regelung ergibt.

Um eine erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten sicherzustellen, sind für mich umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen unumgänglich. Auf der Seite „über mich“  können Sie die Fortbildungsmaßnahmen einsehen, die ich für Sie in den letzten Jahren absolviert habe.