Erbrecht: Vom Testamentsentwurf über die Erbenvertretung bis zur Nachlassregelung.

Seit nunmehr 14 Jahren bin ich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und habe mir nicht nur durch die Bearbeitung unterschiedlichster erbrechtlicher Mandate, sondern auch durch eine Vielzahl von Fortbildungen und zusätzlichen Qualifikationen ein breites Wissen angeeignet, das ich Ihnen sowohl bei Ihrer Vertretung in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, als auch bei der Gestaltung Ihres Testamentes individuell nach Ihren Bedürfnissen gerne zur Verfügung stellen möchte.

Meine Tätigkeit im Bereich Erbrecht besteht unter anderem im Entwerfen von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, aber auch in der Vertretung Ihrer Interessen in Rechtsstreitigkeiten über den Nachlass.

Sie sind als Kind von Ihren Eltern enterbt worden? Dann vertrete ich Ihre Interessen als Pflichtteilsberechtigter bis zur Realisierung des Pflichtteilsanspruchs. Insofern eine außergerichtliche Regulierung der Angelegenheit, die ich zunächst im Hinblick auf eine kostengünstige Lösung für Sie immer versuche, scheitert, klage ich den Pflichtteilsanspruch beim zuständigen Gericht für Sie ein. Umgekehrt vertrete ich natürlich auch Sie als Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und haben Differenzen mit Ihren Miterben oder wollen die Erbengemeinschaft gar auseinandersetzen? Dann vertrete ich Sie gegen Ihre Miterben bis hin zur Teilungsversteigerung, wenn sich Teile der Erbengemeinschaft weigern, einer Auseinandersetzung zuzustimmen.

Karin Matzak

Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Matzack

Meine Leistungen im Erbrecht:

  • Errichtung von Einzeltestamenten und Testamenten von Eheleuten
  • Entwurf von Erbverträgen
  • Vertretung des Alleinerben
  • Haftungsbeschränkung des Erben
  • Vertretung einzelner Mitglieder einer Erbengemeinschaft
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbscheinsverfahren
  • Vertretung des Pflichtteilsberechtigten und –verpflichteten
  • Vertretung des Vermächtnisnehmers
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • Erbschaftssteuerrecht

Testamente

80 % aller Deutschen besitzen kein Testament, dies obgleich doch jeder im Laufe seines Lebens Vermögenswerte schafft, die er ganz bestimmten Personen,  z.B. seiner Ehefrau, oder einem bestimmten Kind hinterlassen möchte. Dieser Wille kann, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, aber nur dann realisiert werden, wenn ein rechtsgültiges Testament oder  ein Erbvertrag vorliegt.

Dabei ist es mir wichtig, in einem ersten Beratungsgespräch Ihren wirklichen Willen und die individuellen Besonderheiten Ihrer Angelegenheit zu erforschen. Dazu nehme ich mir Zeit für Sie und erkläre Ihnen alle Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen, um eine für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden. Das faszinierende am Erbrecht sind die vielen Regelungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber in über 400 Paragraphen geschaffen hat und die nach wie vor viel zu selten angewandt werden.

Ich kläre mit Ihnen auch die Frage, ob es sinnvoller ist, Ihr Vermögen zu Lebzeiten z.B. an Ihre Kinder zu übertragen oder ob die Regelung über ein Testament oder einen Erbvertrag für Sie interessengerechter ist. Dabei beachte ich  selbstverständlich auch steuerrechtliche Aspekte und kläre mit Ihnen die Frage, inwieweit im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit Ihre Angehörigen zur Verantwortung gezogen werden können.

Immer wieder stelle ich fest, dass notarielle Verträge nicht immer den individuellen Bedürfnissen der Mandanten gerecht werden. Die vom Notar gewählten juristischen Begrifflichkeiten kann der Laie oftmals nicht verstehen, und damit auch nicht überprüfen, ob die Regelungen tatsächlich in seinem Sinne sind.

Dies kann vermieden werden, wenn Sie mir vor der Beurkundung des Vertrages diesen vorlegen. Gerne nehme ich mir die Zeit, um Ihnen die Bedeutung und die Wirkung der einzelnen Klauseln zu erläutern. Sollte ich feststellen, dass Sie wichtige Regelungen vergessen haben, setze ich mich mit dem Notar in Verbindung und bespreche mit diesem die Änderungen.

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Seit dem 10.06.2011 bin ich zertifizierte Testamentsvollstreckerin. In einem 3-tägigen Kurs mit anschließenden Prüfungen habe ich mich auch auf diesem Gebiet für Sie weitergebildet.

Vorsorgevollmachten

Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang natürlich auch, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Sie Ihre Angelegenheiten aus irgendeinem Grunde nicht mehr selbst regeln können. Mit dieser sogenannten Vorsorgevollmacht, die ich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen errichte, stellen Sie sicher, dass wirklich nur eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten im Falle Ihrer Hilflosigkeit regelt und nicht eine vom Gericht bestimmte Person oder ein Ihnen nicht wohlgesonnener Verwandter. Die Vorsorgevollmacht wird von mir im zentralen Vorsorgeregister angemeldet, damit können Sie sicher sein, dass die Vorsorgevollmacht auch vom Gericht beachtet wird.

Patientenverfügungen

Sollten Sie in gesunden Tagen Behandlungsanweisungen an den Arzt erteilen wollen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, erstelle ich für Sie eine Patientenverfügung. Auch diese wird individuell nach Ihren Vorgaben und Wünschen, soweit gesetzlich zulässig, erstellt. Gerade eine Patientenverfügung hat weitreichende Folgen, z.B. den Behandlungsabbruch,  für Sie, so dass Sie Mustertexte zum Ankreuzen bei mir nicht vorfinden werden. Schließlich möchte ich, dass Ihr Wille tatsächlich durchgesetzt wird und nicht an irgendwelchen gegensätzlichen Formulierungen, die oft in vorgefertigten Texten zu finden sind, scheitert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen nun einen kleinen Einblick in meine Tätigkeit im Erbrecht, die natürlich noch viel mehr umfasst, vermitteln.

Sprechen Sie mich einfach an.